BLOWER-DOOR MESSUNGEN

Das Ingenieurbüro Vosseler beschäftigt sich seit 2001 mit "Blower-Door" Messungen. Zu diesem Zweck wurde die Firma LUDIMES - BautechnischeMessungen - gegründet.
Mit dieser Messung, der Luftdichtheit von Gebäuden, können Schwachpunkte in der umhüllenden Fläche (Wände, Fenster, Türen, Dach etc.) gefunden werden.
Die Messung erfolgt sinnvollerweise im Bauzustand nach Einbau der luftdichten Hülle. Eine Messung nach kompletter Fertigstellung des Gebäudes ist natürlich ebenfalls möglich.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Messungen baubegleitend - am Baufortschritt orientiert - durchzufühen.

Luftdichtheit

Die Ausführung einer luftdichten Hülle ist eine der wesentlichen Forderungen die die Energieeinsparverordnung an neu zu errichtende Gebäude stellt.
Als luftdichte Hülle versteht man alle Bauteile die das beheizte Luftvolumen eines Gebäudes umschließen 

Durchführung der Messung

Die Messungen werden entsprechend den Vorgaben der DIN 4108-7 durchgeführt. Der Einbau der Messeinrichtung erfolgt in eine Außentür. Mit Hilfe eines Ventilators wird eine Druckdifferenz zwischen Gebäudeinnerem und der umgebenden Außenluft aufgebaut. Der dann entstehende Luftvolumenstrom wird gemessen und ist ein Maß für sämtliche Leckagen in der Gebäudehülle. Der ermittelte Luftwechsel wird bei 50 Pascal Druckdifferenz - entspricht einem Winddruck von Windstärke 4 - 5 - messtechnisch festgestellt.

Dieser Wert beschreibt wie oft das Luftvolumen des betreffenden Gebäudes unter Messbedingungen pro Stunde ausgetauscht würde. Es werden Messungen für Unter- und Überdruck im Gebäude durchgeführt. 

Stand der Technik

Die Energiesparverornung (EnEV) verlangt eine dauerhaft luftdichte Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen.

Bei Gebäuden mit Lüftungstechnischen Anlagen wird von der EnEV ein Nach­weis der Luftdichtheit der Gebäudehülle gefordert. Auch für Gebäude ohne solche Anlagen stellt eine Messung der Luftdichtheit eine der wirtschaftlichsten Wege zur Erfüllung der konstruktiven Anforderungen der EnEV dar.